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Eigentümer

Warum sollten Sie sich für unsere Solardachbörse entscheiden?

Wir bieten Ihnen das Know-how an, welches notwendig ist, um für Ihre Frei- oder Dachfläche den passenden Investor zu finden. Da wir die Investoren aktiv ansprechen, haben Sie die besten Chancen den „passenden“ Partner zu finden.
Was bietet Ihnen der Eigentümerschutz?
Ob, wann und für wen Sie sich entscheiden, liegt ausschließlich in Ihrer Hand – keiner wird Sie mit seinen rhetorischen Fähigkeiten für sich gewinnen können. Sie entscheiden in aller Ruhe aufgrund der Fakten.
Wir helfen Ihnen bei den Fragen rund um die Verpachtung Ihrer Flächen und geben Ihnen die Angebote gesammelt weiter. Mit unserem Eigentümerschutz können Sie Ihre Entscheidung ganz in Ruhe treffen! Sollten wir ausnahmsweise keine Angebote für Ihr Objekt erhalten, werden wir aktiv Investoren ansprechen.
Sie bestimmen, wann und mit welchem Investor Sie weitere Gespräche führen und werden nicht ständig von diversen Vertrieblern kontaktiert!
 
Einen Mustervertrag geben wir Ihnen und den Investoren nicht an die Hand, da wir der Überzeugung sind, dass jede Situation individuell zu lösen ist. Anbei geben wir Ihnen ein paar Hinweise, die Sie für sich entscheiden und ggf. in Ihren Vertrag mit aufnehmen sollten:
  • Pachtzins: Diese wird i.d.R. prozentual von der erzielten Einspeisevergütung festgelegt. Meist ist auch eine Einmalzahlung, die nach dem Notartermin, Baubeginn,… fällig wird, möglich.
  • Anlagengröße: Da die Pachtberechnung i.d.R. über die Anlagengröße und die lokalen Strahlungswerte erfolgt, sollten Sie in Ihrem Pachtvertrag die projektierte Anlagengröße festhalten. Eine Toleranz von xx% sollten Sie dem Investor zugestehen, da im Rahmen der Detailplanung sich noch Änderungen ergeben können.
  • Sonderkündigungsrecht: Ein Sonderkündigungsrecht empfiehlt sich aus unserer Sicht für zwei Fälle, zum einen wenn der Baubeginn nicht bis zum _____ erfolgt ist oder trotz Mahnung die Pachtzahlung ausbleiben. Verständlicher Weise möchte Sie nach der Entscheidung, Ihre Dachflächen zu verpachten, möglichst schnell einen Investor finden der zeitnah die Photovoltaikanlage baut. Aufgrund der Lieferzeiten bei den Modulen, Wechselrichtern,… empfehlen wir Ihnen dem Investoren ausreichend Zeit zu geben, die Photovoltaikanlage zu bauen. Sie und der Investor binden sich vertraglich über einige Jahre aneinander, daher sollte es auf ein paar Monate nicht ankommen.
  • Laufzeit: Eine Laufzeit von 20 Jahren und länger sind üblich in der Branche und bedingen sich durch die geringen Renditen und über die Vergütungssicherheit des EEG. Da die Photovoltaikanlage sehr wahrscheinlich länger als 20 Jahre ertragreich arbeiten, möchten einige Investoren auch eine Option auf eine längere Laufzeit vereinbaren. Aus Umweltgesichtspunkten macht dies nach unserer Einschätzung Sinn. Eine Demontage und Neumontage ist i.d.R. nach 20 Jahren nicht rentabel. Die Photovoltaikanlage wird weiterhin Strom produzieren, die Umwelt schonen und Geld verdienen.
  • Rückbaugarantie: Was geschieht am Ende der Laufzeit mit der Photovoltaikanlage? Entweder Sie vereinbaren eine Übernahme der Photovoltaikanlage, betreiben diese weiter und demontieren diese später selbst oder Sie bitten den Investor, eine Bürgschaft für die Rückbaukosten zu hinterlegen. Das bewahrt Sie nach der Laufzeit der Photovoltaikanlage vor finanziellen Überraschungen.
Weiter möchten wir Sie auf ein paar Punkte hinweisen, die meist von den Investoren gewünscht bzw. benötigt werden:
  • Persönlich bedingte Dienstbarkeit: Der Eintrag einer erstrangigen persönlich bedingten Dienstbarkeit im Grundbuch sichert dem Investor das Eigentum an der Photovoltaikanlage. Es gibt auch Konstruktionen, dies juristisch zu umgehen – meist tragen aber die Banken des Investors das Konstrukt nicht mit. Für Eigentümer des öffentlichen Rechts entfällt i.d.R. die Sicherung über die persönlich bedingte Dienstbarkeit.
  • Veräußerungsrecht: Viele Investoren behalten sich das Recht vor, die Photovoltaikanlage an Dritte zu verkaufen um sich ggf. zu refinanzieren um weitere Projekte umzusetzen. Am Markt gibt es u.a. Investoren, die nicht in das Projektrisiko gehen wollen und Photovoltaikanlage „schlüsselfertig“ von Projekt-Investoren übernehmen.
    Da Sie alle für Sie wichtigen Punkte im Vertrag regeln sollten, ist der künftige Eigentümer nach unserer Einschätzung nicht entscheidend.
Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um Empfehlungen handelt und diese keinen Anspruch auf Vollständigkeit haben.