2015 / 03 • EU subventioniert Atomstrom mit rund 22 Milliarden Euro!
Kurz vor dem vierten Jahrestag der Reaktorkatastrophe im japanischen Fukushima (11. März 2011) geht der Streit um die geplante Subventionierung des englischen Atomkraftwerks Hinkley Point C weiter. Die EU-Kommission hatte im vergangenen Oktober Staatsbeihilfen von umgerechnet 22 Milliarden Euro genehmigt. So soll der Atomstrom aus Hinkley Point 35 Jahre lang mit rund elf Cent je Kilowattstunde gefördert werden. Dazu kommen Kreditgarantien und ein Inflationsausgleich, wodurch die Förderung deutlich höher als die für Solar- und Windenergie in Deutschland wäre.
Der deutsche Ökostromanbieter Greenpeace Energy verklagt jetzt die EU-Kommission für die milliardenschweren Beihilfen. Grund: Der subventionierte Atomstrom würde den europäischen Strommarkt massiv verzerren. Anders als die britische Regierung behauptet, sei geförderter Atomstrom keine rein britische Angelegenheit, sondern würde auch den Börsenstrompreis absenken und damit z.B. die deutsche EEG-Umlage weiter steigen lassen. Andere Länder könnten nachziehen und ebenfalls Atomstrom-Subventionen aus dem neuen europäischen Investitionsfonds fordern. Greenpeace Energy prüft auch, ob sich andere Akteure des deutschen Energiemarkts zu einer Klagegemeinschaft zusammenschließen lassen. Auch die österreichische Regierung hat bereits eine Klage angekündigt.
Unterdessen hat auch Bundeswirtschaftsminister Siegmar Gabriel erklärt, dass er einer Atomstrom-Förderung im Rahmen der europäischen Energie-Union nicht zustimmen werde. Auch der Bundesrat lehnt in einer aktuellen Stellungnahme eine Förderung von Atomkraftwerken ab. Stattdessen sollte sich die Bundesregierung im Rahmen der neuen Invesitionsoffensive für Europa für mehr Stromleitungen, Energieeffizienz und den Ausbau der erneuerbaren Energien im Strom- und Wärmebereich einsetzen.
Die Meldungen aus Japan unterstreichen die Bedeutung des Atomausstiegs: Die harvarierten Reaktoren in Fukushima seien bis heute nicht unter Kontrolle, es trete immer noch radioaktiv verseuchtes Wasser aus, meldet die Agentur für Erneuerbare Energien. Laut Universität Kyoto belaufen sich die bis heute entstandenden Kosten auf rund 84 Milliarden Euro. Nur 16 Milliarden habe der Kraftwerksbetreiber Tepco gezahlt, für den Rest komme die Bevölkerung auf.
Quelle: www.Topagrar.com
2010 / 07 • Wird die Solarförderung Mitte 2011 wieder gekürzt?
Folgt man der aktuellen Debatte der Fachverbände, dann ist eine zusätzliche Absenkung Mitte 2011 sehr wahrscheinlich. Laut Spiegel Online gibt es folgenden stand:
"Angriff ist die beste Verteidigung - das gilt auch für die Solar-Lobby: Deren Chef zeigt sich auffällig offen für eine neue Kürzung der Sonnenstrom-Hilfen. Manche vermuten, dass er so kooperativ ist, weil er keine Debatte um eine feste Förderobergrenze will.
Hamburg - 2010 war nicht nur das Jahr der atompolitischen Volten - es gab auch ein endloses Hickhack um die Kürzung der Solarförderung. (...)
Jetzt beginnt das Hick-Hack von Neuem. Den Anfang machte am 25. November der energiepolitische Koordinator der CDU. "Trotz der bereits vorgenommenen Anpassungen des EEG besteht noch eine massive Überförderung, die zu Fehlanreizen führt", schreibt Thomas Bareiß in einem Brief, der unter anderem an Bundesumweltminister Norbert Röttgen (CDU) und Volker Kauder, den Fraktionsvorsitzenden der Union adressiert ist und der SPIEGEL ONLINE vorliegt.
Jetzt hat der Branchenverband der Sonnenstrom-Firmen reagiert. Frei nach dem Motto "Angriff ist die beste Verteidigung" signalisiert dessen Geschäftsführer Carsten Körnig Bereitschaft für zusätzliche Förderkürzungen. "Es gibt Überlegungen, die geplanten Kürzungen für 2012 zum Teil vorzuziehen", sagte der Mann vom BSW-Solar am Freitag der Nachrichtenagentur Reuters. Auf Mitte 2011 zum Beispiel. Vorausgesetzt, der Ausbau der Solaranlagen bleibe weiter überdurchschnittlich hoch. (...)
"Wir unterstützen die Idee, die für den Jahreswechsel 2011/2012 vorgesehene Zusatzdegression deutlich früher im Jahr 2011 wirksam werden zu lassen", schrieb Dietmar Schütz, Präsident des Bundesverbands Erneuerbare Energien, kürzlich in einem Brief an Röttgen. Wegen der hohen Beträge für die Photovoltaik gerate sonst das gesamte Fördersystem in Gefahr.
Insidern zufolge könnte die Kürzungsdebatte rasch Fahrt aufnehmen. Die Regierung diskutiere bereits darüber, im Januar neue Förderregelungen zu beschließen, um einen Schlussverkaufsboom zu verhindern. Zum Jahresanfang behandelt das Parlament ein Gesetz zu europarechtlichen Anpassungen, an denen das Vorhaben angehängt werden könnte. (...)"
Alle, die 2011 ihr Dach verpachten oder selbst in eine PV-Anlage investieren wollen, sind gut beraten dies im erste Halbjahr 2011 zu tun.
Gern unterstützen wir Sie bei der Verpachtung bzw. unterbreiten Ihnen ein Kaufangebot.
Für Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Mit sonnigen Grüßen
Ihr Martin Brackmann
Quelle: SPIEGEL ONLINE
2010 / 06 • Solarförderung wird vorerst nicht gekürzt
Laut FOCUS Online haben „die Länder ... die von der Bundesregierung beschlossene Begrenzung der Solarförderung zunächst gestoppt. Jetzt wird voraussichtlich der Vermittlungsausschuss entscheiden.
Die deutsche Solarindustrie kann auf weniger harte Einschnitte bei der staatlichen Förderung hoffen. Die von der Bundesregierung zum 1. Juli geplanten Kürzungen von elf bis 16 Prozent wurden am Freitag im Bundesrat vorerst gestoppt. An der Börse legten Solaraktien kräftig zu. Mehrere Länder wollen den Abbau der Vergütung für die Einspeisung von Sonnenstrom ins Netz auf zehn Prozent begrenzen. Eine Mehrheit im Bundesrat – vor allem aus ostdeutschen und SPD-regierten Ländern – rief den Vermittlungsausschuss von Bund und Ländern an. Sie fürchten um Arbeitsplätze bei Solarfirmen. …
Thüringens Wirtschaftsminister Matthias Machnig (SPD) sagte zur Abstimmung im Bundesrat: „Das ist ein Erfolg, damit steigen die Chancen, doch noch einen vertretbaren Kompromiss zu finden.“ Man dürfe den Ausbau der Öko-Energie nicht gefährden. Nach Angaben des saarländischen Umweltministeriums bringt die Solarbranche dem Staat jährlich rund drei Milliarden Euro Steuern ein. Durch heimischen Sonnenstrom könnte zudem auf Brennstoffimporte aus dem Ausland von 400 Millionen Euro pro Jahr verzichtet werden. …“
Somit können zurückgestellte Vorhaben ggf. doch noch realisiert werden. Gern nehmen wir Ihre Objekte in unserer Solardachvermittlung auf und vermitteln Ihnen eine PV-Anlage bzw. Pächter.
Ein sonniges Wochenende wünscht Ihnen
Ihr Martin Brackmann
2010 / 05 • Einspeisevergütung sinkt zum 2. Hj. 2010 und 2011
Nun werden die Pläne von CDU & FDP wohl Realität. Die Einspeisevergütung soll zum 1.7.2010 sinken. Branchenkenner gehen davon aus, dass dies das letzte Wort ist.
Somit werden nach der Änderung des EEG folgende Absenkungen im 2. Halbjahr 2010 kommen:
- Dachanlagen um 16 Prozent,
- Freiflächenanlagen / Ackerland um 15 Prozent und
- Freiflächenanlagen / Konversionsflächen um 11 Prozent.
Da die Einspeisevergütung 2011 um weitere 9 Prozent abgesenkt werden soll, empfehlen wir Ihnen, sich zeitnah für den Kauf einer PV-Anlage zu entscheiden oder Ihre Flächen zu verpachten.
Für das zweite Halbjahr 2010 entspannt sich momentan die Liefersituation für Module und Wechselrichter, sodass mit Renditen in gleicher Höhe wie im ersten Halbjahr 2010 zu rechnen ist.
Hier können Sie Ihr Objekt eintragen. Wir beraten Sie gern bei der Wahl der passenden Technik und Partners.
Bei eigenem Kaufinteresse sprechen Sie uns bitte direkt an – wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
Ihr Martin Brackmann
2010 / 04 • „4. Revolution“
In unserer heutigen News finden Sie wenig Text, aber dafür einen lohnenden Hinweis! Nehmen Sie sich ein paar Minuten für den folgenden Trailer von die „4. Revolution“:
Viel Spaß mit den Anregungen wünscht Ihnen
Ihr Martin Brackmann
2010 / 03 • Renditen schmelzen nicht
Will man den Befürchtungen der Solarlobby Glauben schenken, steht der Untergang des Abendlands kurz bevor: Nachdem Bundesumweltminister Norbert Röttgen ankündigte, die Vergütungssätze für Solaranlagen um 15 Prozent zu kürzen, schreien die Branchenvertreter Zeter und Mordio. Privatinvestoren, die auf ihrem Eigenheim eine Fotovoltaikanlage errichten wollen, sollten sich davon nicht beunruhigen lassen: Auch nach der Kürzung können sie hohe Renditen erzielen.
Solaranlage: Für selbst genutzten Strom gibt es künftig je Kilowattstunde rund 10 Cent mehr
Dass Einschnitte erforderlich sind, bestreitet selbst die Solarbranche nicht. Nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) erhalten die Betreiber je Kilowattstunde einen festen Betrag, der deutlich über dem aktuellen Marktpreis liegt. Schon zum Jahreswechsel reduzierten sich die Sätze für Anlagen bis zu einer Spitzenleistung von 30 Kilowatt-Peak um neun Prozent auf 39,14 Cent pro Kilowattstunde.
Nun geht es nochmals weiter abwärts. Für manche noch nicht weit genug: So fordern Experten und Verbraucherschützer eine kräftigere Kürzung, weil die Kosten für die Förderung auf alle Stromkunden umgelegt werden. "Das Erneuerbare-Energien-Gesetz funktioniert nur dann effektiv, wenn sich die Förderung an der Höhe der Produktionskosten orientiert", erklärt Anne Kreutzmann, Chefredakteurin des Fachmagazins "Photon".
Angemessen wäre eine Reduzierung von 20 Prozent. Im Schnitt sind die Modulpreise seit 2006 mit 37 Prozent stärker gefallen als die Vergütung, die im gleichen Zeitraum nur um 25 Prozent sank.
Die Solarbranche hingegen warnt: "Sollten die drastischen Kürzungen bei der Solarförderung in den nächsten Wochen tatsächlich umgesetzt werden, befürchten wir eine Insolvenzwelle in der Zukunftsbranche Fotovoltaik und den Verlust Zehntausender Arbeitsplätze", sagt Carsten Körnig, Geschäftsführer des Bundesverbands Solarwirtschaft.
Trotz der sinkenden Vergütung bleiben Solaranlagen auch 2010 ein rentables Investment. Denn die Preise für die Module befinden sich bereits seit einigen Jahren im Sinkflug. Aktuell liegen sie für installierte Solarmodule bei gut 3000 Euro - Tendenz fallend. Laut BSW-Experte Körnig sinken die Preise um rund zehn Prozent im Jahr. Klar ist dennoch: Zunächst wirkt die Reduzierung der Vergütungssätze negativ. Bei einem Modulpreis von 3300 Euro pro Kilowatt-Peak sinkt die Nettorendite um über einen Prozentpunkt. Fallen die Modulpreise aber weiter, sind trotz geringerer Vergütungssätze wieder Renditen über acht Prozent drin (siehe Tabelle).
Immobilienbesitzer, die eine Fotovoltaikanlage auf ihrem Dach planen, sollten aber daran denken, dass der Betrieb einer Solaranlage nicht nur unter steuerlichen Gesichtspunkten eine unternehmerische Tätigkeit ist. Zwar können qualitativ hochwertige Anlagen nach derzeitigen Erkenntnissen rund 30 Jahre halten, und viele Hersteller garantieren für 20 Jahre bis zu 80 Prozent der Spitzenleistung. Allerdings sind vorzeitige Reperaturen oder der komplette Ausfall der Anlage nicht gänzlich auszuschließen.
Neben den Kosten, die bei der Anschaffung einer Solaranlage anfallen, sollten private Betreiber die steuerlichen Besonderheiten im Blick haben. Denn hier lässt sich eine Fülle von Vorteilen nutzen - vorausgesetzt der Strom wird eingespeist. "Der Gesetzgeber hat zur Ankurbelung der Konjunktur die degressive Abschreibung wieder eingeführt", erläutert der Berliner Steuerberater Stephan Dittrich. Für Solaranlagen, die bis zum 31. Dezember 2010 angeschafft werden, bestehe die Möglichkeit, in den ersten Jahren 12,5 Prozent abzuschreiben. Zudem könne eine Sonder-AfA von einmalig 20 Prozent der Gesamtkosten geltend gemacht werden.
Freuen können sich Solaranlagenbesitzer, die ihren Strom selbst verbrauchen: Laut Bundesumweltministerium soll der selbst genutzte Solarstrom mit rund zehn Cent je Kilowattstunde stärker gefördert werden als der eingespeiste.
2010 / 02 • Verfassungswidrigkeit einer Vergütungsabsenkung für Solarstrom vor dem 1.1.2011?
Der Solarenergie-Förderverein Deutschland hat Zweifel, ob die vom Umweltministerium angekündigte kurzfristige Absenkung der Einspeisevergütung für Solarstrom ... überhaupt verfassungsgemäß ist.
Aus dem Wortlaut der Bestimmungen des EEG 2009 zur Degression ... und außerdem aus der dazugehörigen Begründung ... ergibt sich eindeutig, dass die Degressionsschritte jeweils zum Jahreswechsel erfolgen.
Aus dem Wortlaut der Bestimmungen zum Gesetzeszweck ergibt sich als Gesetzeszweck unter anderem "die Weiterentwicklung der Technologien zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien" ...
Dazu stichwortartig und keineswegs vollständig einige Überlegungen:
Die Weiterentwicklung der Technologie der photovoltaischen Stromerzeugung erfolgt in verschiedenen Produktionsketten, z.B. von der Siliziumgewinnung über die Solarmodulproduktion bis zur Dachmontage durch den deutschen Solarinstallateur oder von der Herstellung elektronischer Bauelemente bis zur Wechselrichtermontage in deutschen Betrieben oder der Entwicklung von Dach- und Fassadenelementen mit photovoltaischer Beschichtung. Hier sind viele mittelständische Betriebe involviert. Die Einspeisevergütung soll für sie ein finanzieller Anreiz sein, indem sie ihnen Gewinne ermöglicht.
Im Vertrauen auf den Bestand der im EEG festgesetzten Degressionsschritte haben Unternehmen, die an der Weiterentwicklung der Technologie beteiligt sind, bereits nach Verkündung des EEG 2009
(31.10.2008) Investitionsentscheidungen getroffen, sind vertragliche Verpflichtungen eingegangen, haben bereits Ausgaben getätigt. Durch eine unerwartete zusätzliche und vorzeitige Degression würden die Finanzierungsberechnungen hinfällig und es ergäben sich erhebliche wirtschaftliche Schäden in allen genannten Produktionsketten.
Gleichermaßen haben Bürger im Vertrauen auf die gesetzlich für ein ganzes Jahr zugesagte Einspeisevergütung Investitionsentscheidungen zur Errichtung eigener Anlagen getroffen. Sie haben z.B. geeignete Flächen zur Errichtung von Solarstromanlagen gepachtet, haben sich durch Kauf- oder Werksverträge mit Installateuren gebunden und in vielerlei Hinsicht festgelegt. Ihre Finanzierungsberechnungen wären ebenfalls hinfällig.
In beiden Fällen würde eine zusätzliche Vergütungsabsenkung wie eine enteignungsähnliche Maßnahme wirken.
Aus Gründen des Vertrauensschutzes, sowie aus Gründen des Eigentumsschutzes wäre die Verabschiedung der angekündigten Degressionsänderung nach unserem Erachten grundgesetzwidrig.
Möglicherweise wären sogar noch weitere Grundrechte berührt.
Eine endgültige Entscheidung darüber kann allerdings nur das Bundesverfassungsgericht fällen.
2010 / 01 • Reduzierung der Einspeisevergütung
Eine weitere Reduzierung der Einspeisevergütung für Solarstrom steht offenbar kurz bevor. So will Bundesumweltminister Norbert Röttgen (CDU) bereits am kommenden Montag eine Vorlage zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) veröffentlichen, heißt es aus gut unterrichteten Kreisen.
Demnach soll es eine einmalige Absenkung der Vergütung zwischen 16 und 18 Prozent zum 1. April geben. Bislang ging die Solarbranche von einer Anpassung der Vergütung an die aktuell stark gesunkenen Anlagenpreise nicht vor dem 1. Juli aus. Die jetzt für April geplante Reduzierung soll voraussichtlich sowohl für Freiflächen- als auch für Dachanlagen gelten.
Je nachdem, wie der weitere Zubau von Solarstromlagen in diesem Jahr ausfällt, wird es dann Anfang 2011 womöglich noch eine weitere Absenkung geben. Hier ist die Rede davon, dass die Vergütung ab einer Gesamtmenge von 3.000 Megawatt um weitere 2,5 Prozent für jeweils 500 Megawatt Zubau reduziert wird. Dies ist das Ergebnis, eines Treffens im Umweltministerium vom 13. Januar, an dem sowohl Verbraucherschützer wie Vertreter der Solarindustrie teilnahmen.
Sollte die Solarbranche die Kürzung in dieser Höhe ablehnen, wäre das Wirtschaftsministerium dem Vernehmen nach alternativ bereit, eine höhere Vergütung zuzulassen, wenn im Gegenzug eine Deckelung des Zubaus von 1.500 Megawatt akzeptiert würde. In einer ähnlichen Situation hatte 2008 die spanische Solarindustrie den Deckel gewählt, um eine Reduzierung der Vergütung zu vermeiden, was den dortigen Markt letztlich in die Bedeutungslosigkeit geführt hat. Insofern ist davon auszugehen, dass die deutsche Solarbranche eine stärker als geplante Absenkung der Vergütung wählt.